Kennzahlenbasiert, kompetent, unabhängig & wissenschaftlich fundiert

DEUTSCHER HOTELPREIS

Teilnahmebedingungen

DEUTSCHER HOTELPREIS

Teilnahmebedingungen

  1. Allgemein
    a) Der Deutsche Hotelpreis ist die führende Auszeichnung einer vorbildlichen Servicequalität für Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Zertifizierung der Hotels erfolgt durch KI-basiertes Social Listening und Big-Data-Analysen. Damit ist die Auszeichnung kennzahlenbasiert, digital, unabhängig & wissenschaftlich fundiert. 
    b) Der Deutsche Hotelpreis wurde eigens entwickelt, um die Servicequalität von Hotels mit einem neutralen Verfahren nach objektiven Kriterien zu bewerten und Hotelgästen damit einen unabhängigen Wegweiser zur Verfügung zu stellen.  Die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel dokumentiert daher die kommunikative und serviceorientierte Leistungsfähigkeit eines Hotels – und damit all jene Aspekte, die für Hotelgäste bei der Auswahl eines Hotels tatsächlich entscheidend sind.
    c) Siegelgeber ist die Deutsche Wirtschaftsgruppe (DWG), Kolonnenstr. 8 in 10827 Berlin
  2. Nominierung / Einreichung / Teilnahme
    a) Um am Einreichungsverfahren für das Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel teilnehmen zu können, muss das Hotel eine Prüfung beantragen. Zudem führt das Deutsche Marktforschungsinstitut die jährliche „Hotellmarkt-Studie“ durch, um Hotels mit herausragendem Service zu identifizieren. Für diese Studie werden ausschließlich Daten erhoben, die öffentlich frei zugänglich sind. Die dabei betrachteten Kriterien sind (1.) eine positive Außendarstellung, (2.) eine gastorientiere Webseite und (3.) Empfehlungen durch Dritte. In allen Fällen prüft das Initiativbüro zunächst, ob das jeweilige Hotel tatsächlich für eine Teilnahme qualifiziert ist. Erst im Anschluss an diese Prüfung spricht das Deutsche Marktforschungsinstitut gegenüber eines qualifizierten Hotels die Nominierung aus. Die Benachrichtigung über diese Nominierung – mit detaillierten Informationen zum Einreichungsprozess für die Erlangung des Deutschen Hotelpreises – erfolgt per E-Mail oder postalisch.
    d) Jeder Teilnehmer sichert die Richtigkeit seiner Angaben verpflichtend zu. Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die gemachten Angaben durch einen persönlichen Besuch und/oder auch jederzeit während der Öffnungszeiten überprüft werden dürfen.
    e) Die verbindliche Teilnahme und damit auch die Anerkennung der hier beschriebenen Teilnahmebedingungen erfolgt durch die Absendung des Online-Einreichungsbogens und des Dokumenten-Uploads über das Anklicken des abschließenden Buttons „EINREICHEN“.
    Das Absenden des Online-Einreichungsbogens (und damit die verbindliche Teilnahme) über das Anklicken des abschließenden Buttons „EINREICHEN“ ist (auch – und vor allem – technisch) nur möglich, wenn zuvor aktiv die Kenntnisnahme der und das Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen und der Datenschutzvereinbarung durch das Anklicken des Feldes „ja“ bei der entsprechenden Abfrage bestätigt wurde.
  3. Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel und dessen Nutzungsbedingungen
    a) Die Kriterien für die Vergabe des Deutschen Hotelpreises Qualitätssiegels, das dem Träger eine besondere unternehmerische und serviceorientierte Leistungsfähigkeit attestiert, basieren auf vorgegebenen Normen, fachlichen Anforderungskatalogen und gesetzlichen Vorgaben. 
    b) Eine erfolgreiche Auditierung und die sich daraus ergebende Auszeichnung mit dem Deutschen Hotelpreis Qualitätssiegel setzt das Erreichen von mindestens 51% der zugrundeliegenden Gesamtpunktzahl voraus.
    c) Erfolgreiche Teilnehmer erhalten das Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel vier bis sechs Wochen – nach der Einreichung und der anschließenden Dokumentenkontrolle zugesendet. Die Aushändigung des Deutschen Hotelpreis Qualitätssiegels erfolgt als digitales Signet/Banner in unterschiedlichen Dateiformaten (eps, jpg, png etc.) zur Online-Nutzung (Banner, Website, Newsletter etc.) und für den Print-Einsatz (Praxis-Flyer, Broschüren, Anzeigen o. ä.) sowie als Trophäe/ Tischsegel zum Aufstellen. 
    d) Mit der Zahlung der Prüf- und Nutzungsgebühr erhalten die ausgezeichneten Siegelträger das nicht ausschließliche, nicht auf weitere als den angegebenen Standort (Adresse des Hotels laut Einreichung) übertragbare und zeitlich auf die jeweilige Geltungsdauer des individuellen Qualitätssiegels beschränkte Recht, das Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel in unveränderter Form in der öffentlichen Außendarstellung für ihr Hotel bzw. Dienstleistungen in Print, Online und TV sowie anderen Out-of-Home-Plattformen zu nutzen. Die Nutzung des Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegels ist stets auf die Dauer von 12 Monaten ab dem Vergabezeitpunkt begrenzt! Bei einer Vergabe in 02/2024 wäre das entsprechende Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel bis 01/2025 bzw. Q-I/2025 gültig.
    e) Ferner gilt: Jedes einzelne Qualitätssiegel darf in der (auch werblichen) Außendarstellung eines Hotels nur für ein Jahr ab Vergabedatum (und damit dem Ende der Gültigkeit) frei genutzt werden. Wird allerdings im Folgejahr eine erneute Auditierung (Re-Auditierung oder „Update“) des Hotelsvorgenommen, dann darf auch die Vorjahresauszeichnung – als Nachweis der Auditierungs-Historie und der kontinuierlichen Leistungsstärke – gemeinsam mit dem dann aktuellen Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel bis zu dessen Ablauf des Gültigkeitsdatums weiter verwendet werden. Entsprechendes gilt, wenn ein Hotel über mehrere Jahre mit dem Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel ausgezeichnet wird.
    Die Präsentation eines jeden Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegels innerhalb der eigenen Hotelräume ist davon ausgenommen und damit zeitlich unbegrenzt möglich.
    f) Mit dem Erreichen des auf dem digitalen Qualitätssiegel und auf dem Tischsegel vermerkten Ablaufdatums endet das öffentliche Nutzungsrecht am Signet in jeglicher Form. Die weitere öffentliche Nutzung eines abgelaufenen Siegels ist unzulässig! Gegenüber Hotels mit gültigem Nachweis gilt der Einsatz als unfair, in rechtlicher Hinsicht als wettbewerbswidrig.
    Das öffentliche Nutzungsrecht umfasst jeglichen Einsatz außerhalb der Praxisräume. Dazu gehören die Homepage sowie Onlineportale und Social Media-Kanäle (hier sind vorangegangene Posts ausgenommen), E-Mail-Signaturen, Briefpapier, Praxisflyer etc. und natürlich jede Art der Außenwerbung oder mediale Veröffentlichungen. Innerhalb der Praxis steht es weiterhin frei, das Qualitätssiegel zu zeigen – beispielsweise mit dem Tischsegel oder Aufklebern.
    Die Entscheidung, ein abgelaufenes Qualitätssiegel nicht zu aktualisieren und es damit zukünftig nicht mehr nutzen zu dürfen, steht jedem teilnehmenden Hotel selbstverständlich frei.
    Spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit ihres Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegels werden Hotels schriftlich (per E-Mail und/oder postalisch) auf die mögliche Aktualisierung bzw. Re-Auditierung hingewiesen. Ist eine Re-Auditierung und damit die Aktualisierung eines dann abgelaufenen Qualitätssiegels nicht gewünscht, muss dieses Qualitätssiegel nach Verstreichen des Gültigkeitsdatums unmittelbar aus der öffentlichen Darstellung der Praxis entfernt werden. Wird ein abgelaufenes Qualitätssiegel dennoch länger als 6 Monate über das Gültigkeitsdatum hinaus öffentlich verwendet, ergeht seitens der Deutschen Wirtschaftsgruppe eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung. Für diese Aufforderung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 490,00 (netto) in Rechnung gestellt. Zudem hat die Praxis der Aufforderung bis zu dem schriftlich genannten Termin Folge zu leisten und dieses gegenüber der der Deutschen Wirtschaftsgruppe schriftlich zu bestätigen.
    g) Der Teilnehmer/Siegelträger ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzungsrechte am Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel zu erteilen, bzw. zu übertragen. Das gilt ebenfalls für weitere Standorte von ausgezeichneten Hotels. Ist die Auditierung  mehrerer/aller Standorte gewünscht, so muss für jeden Standort eine eigenständige, kostenpflichtige Teilnahme erfolgen.
    h) Die Abbildungsgröße des Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegels kann vom Teilnehmer frei bestimmt werden. Bei Veränderung der Abbildungsgröße hat der Teilnehmer die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
    Anderweitige Veränderungen am PDeutscher Hotelpreis Qualitätssiegel sind nicht zulässig. Dies betrifft sowohl den Inhalt als auch die graphische Darstellung. So ist es strengstens untersagt, Ablaufdaten und Jahreszahlen vom  Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel zu entfernen. Gleiches gilt für den Einsatz von Screenshots nicht erlangter oder nicht zur Verfügung gestellter Darstellungen des  Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegels sowie für jegliche optische Verfremdung bis hin zur Umgestaltung und Veröffentlichung nie erlangter, frei erfundener Auszeichnungen unter Einbeziehung des Deutscher Hotelpreis-Logos.
  4. Kosten
    Für die erfolgreiche erstmalige Teilnahme am Auditierungs-Prozess und für die anschließende Nutzung des Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegels wird eine einmalige Prüf- und Nutzungsgebühr in Höhe von € 790,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben.
    Wird im ersten Folgejahr eine erneute Auditierung (Aktualisierung oder Re-Auditierung) von der Praxis beantragt, so wird eine Prüf- und Nutzungsgebühr in Höhe von € 590,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben. Für alle weiteren Folgejahre beträgt die Prüf- und Nutzungsgebühr jeweils € 490,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.).

    Ein teilnehmendes Hotel erhält ausschließlich nach erfolgreicher Prüfung und der entsprechenden Auszeichnung mit dem Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel sowohl eine postalische oder auch eine digitale Rechnung (an die angegebene E-Mailadresse). Diese Rechnung ist sofort fällig.
    Werden die unter Ziffer 3 genannten Voraussetzungen einer erfolgreichen Auditierung durch den Teilnehmer final nicht erreicht und kann der Teilnehmer daher nicht mit dem Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel ausgezeichnet werden, so entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. In dem Fall kann die Praxis zu einem späteren Zeitpunkt und nach erfolgter Nominierung erneut teilnehmen.

  5. Haftungsausschluss
    Dem Siegelgeber sind keine der Eintragung und Benutzung des Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegels entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt. Widersprüche oder Löschungsanträge gegen die Markeneintragungen sind nicht anhängig. Darüber hinaus wird jegliche Haftung des Siegelgebers für den Fall, dass die Verwendung des Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegels nach diesem Vertrag Rechte Dritter verletzt, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder einem vorsätzlichen Verhalten des Siegelgebers beruhen. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Darunter sind solche Vertragspflichten zu verstehen, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
  6. Preisdotierung
    Das Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel ist nicht dotiert.
  7. Einwilligung in Veröffentlichung und Film-/Tonaufnahmen
    Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung der eingereichten Basisinformationen zum Hotel, Bildern, des Hotelnamens und des Logos auf der Website von deutscher-hotelpreis.de sowie im Rahmen der Pressearbeit der Feutschen Wirtschaftsgruppe, als Referenz und auf Webseiten von Kooperationspartnern des Veranstalters einverstanden. Gleiches gilt für vom Hotel veröffentlichte Bilder und andere Medienformate, auf denen auch das Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegel abgebildet ist. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Bei der jährlichen Verleihung von Sonderpreisen werden Film- und Fotoaufnahmen produziert. Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung zu PR-Zwecken von Film und Fotomaterial von der Veranstaltung in sämtlichen Medien zu PR- und werblichen Zwecken des Veranstalters einverstanden.
  8. Vertragsdauer und Kündigung
    Der Vertrag endet mit der vereinbarten Geltungsdauer des Deutscher Hotelpreis Qualitätssiegels, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht beider Parteien, den Vertrag fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, (1.) wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß nicht abstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist dazu aufgefordert wurde; als wesentliche Vertragspflichten gelten insbesondere die in Ziffer 3 und 4 dieser Teilnahmebedingungen geregelten Pflichten, (2.) bei Handlungen des Teilnehmers, die geeignet sind, den Ruf des Siegelgebers oder der Vertragsmarken wesentlich zu schädigen.
  9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Dieser Vertrag und seine Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere über seinen Bestand und seine Erfüllung, ist Berlin.

Zertifizierung von Hotels durch KI-basiertes Social Listening und Big-Data-Analysen. Kennzahlenbasiert, digital, kompetent, unabhängig & wissenschaftlich fundiert.

© Deutscher Hotelpreis: Award, Siegel, Zertifikat & Auszeichnung für Hotels